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B&K Messtechnik GmbH

Wartungsvereinbarung für amtliche Nacheichungen:

Müssen Sie Ihre Messinstrumente regelmäßig einer amtlichen Nacheichung unterziehen? Als ermächtigte Eichstelle können wir Ihnen eine zusätzliche Dienstleistung anbieten, welche Ihnen folgende Vorteile bring:

  • wir erinnern Sie rechtzeitig an die fällige Nacheichung

  • Ihre Messinstrumente werden bevorzugt behandelt

Tarife:

  • pro Gerät, exkl. Eichgebühren: CHF 10.-

 


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